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Grundbucheinsichtsstelle ab 1. Juli offiziell geschlossen

Die Grundbucheinsichtsstelle beim Bürgerbüro schließt endgültig. Ab 1. Juli 2026 wird sie offiziell aufgehoben. Letzter Öffnungstag ist Dienstag, 30. Juni. Bis dahin können die Services zu den üblichen Öffnungszeiten genutzt werden (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8.30 bis 12 Uhr). Wie vom Gemeinderat in seiner Sitzung im März beschlossen, verzichtet die Stadt Rastatt künftig im Zuge ihrer Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf die Fortführung einer eigenen kommunalen Grundbucheinsichtsstelle.

Diese stellte seit der Schließung des Rastatter Grundbuchamts 2013 im Rahmen der Notariats- und Grundbuchsreform in Baden-Württemberg und der damit einhergehenden Überführung in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Achern - Grundbuchamt eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt dar.

Auskünfte und Auszüge aus dem elektronischen Grundbuch sind ab 1. Juli auch weiterhin wie bisher direkt beim Amtsgericht Achern - Grundbuchamt möglich, Tel. 07841 6733-402, E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de.

(Erstellt am 18. Juni 2026)

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