Seit der großen Fluchtbewegungen 2015 und erneut seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist das bürgerschaftliche Engagement in Rastatt überwältigend. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Neuankömmlinge in verschiedenen Lebensbereichen: von der Begleitung zu Ärzten und Behörden, beim Spracherwerb, bis hin zur Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche. Aber auch viele Vereine sind aktiv, bieten Unterstützung an oder helfen durch Sach- und Geldspenden. Der Kundenbereich Integration und Gemeinwesenarbeit koordiniert das Engagement. Weitere ehrenamtlich Engagierte sind jederzeit willkommen!
Fragen zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingsbegleitung
Sind Ehrenamtliche bei der Stadt Rastatt versichert?
Ja. Alle Ehrenamtlichen, die bei der Stadt Rastatt gemeldet sind, sind unfall- und haftpflichtversichert. Hierfür müssen sie beim Kundenbereich Integration und Gemeinwesenarbeit eine Vereinbarung unterschreiben.
Müssen Ehrenamtliche ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen?
Ja, allerdings nur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das Führungszeugnis kann kostenlos im Bürgerbüro der Stadt Rastatt beantragt werden. Eine Bescheinigung für eine Gebührenbefreiung stellt der städtische Kundenbereich Integration und Gemeinwesenarbeit aus.
Erhalten Ehrenamtliche eine Bescheinigung ihrer Tätigkeit?
Ja. Auf Wunsch stellt der Kundenbereich Integration und Gemeinwesenarbeit gerne eine solche Bescheinigung aus.
Gib es eine Rückerstattung von Auslagen im Rahmen der Flüchtlingsbegleitung, zum Beispiel für Fahrkarten oder Eintrittskarten?
Geplante Ausgaben sollten am besten vorab mit dem Kundenbereich Integration und Gemeinwesenarbeit abgeklärt werden. Wichtig ist zudem, die Belege für Ausgaben vorzulegen. Ohne Belege kann der entsprechende Betrag nicht erstattet werden.