Rastatt ist grün. Allein in der Kernstadt sorgen über 17.000 städtische Bäume für frische Luft und verbessern das Stadtklima. Gleichzeitig dienen Bäume Tieren und anderen Pflanzen als Lebensraum. Die Bäume im Innenbereich des Stadtgebiets stehen deshalb seit 2022 unter besonderem Schutz – sowohl Bäume auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen. Geregelt wird das durch die Baumschutzsatzung (PDF) (75 KB).
Fragen und Antworten zur Baumschutzsatzung
Wo gilt die Baumschutzsatzung?
Welche Bäume werden besonders geschützt?
Was ist verboten?
In welchen Fällen dürfen Bäume gefällt werden?
Gehen von einem Baum Gefahren für Menschen aus oder ist der Baum sichtbar krank, darf er nach Genehmigung der Stadtverwaltung gefällt werden. Fällungen oder Kappungen sind zudem unter anderem erlaubt, wenn eine zulässige Bebauung des Grundstücks nicht oder nur unter erheblichen Beschränkungen möglich wäre.
Muss ein Ersatzbaum gepflanzt werden?
Wie erhalten Grundstückseigentümer eine Genehmigung zur Fällung oder zum Rückschnitt von Bäumen?
Sowohl private Grundstücksbesitzer als auch Bauunternehmen müssen zuvor einen Antrag auf Befreiung beim städtischen Kundenbereich Ökologie und Grün stellen. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden oder per Email angefordert werden unter: oekologie-und-gruen@rastatt.de.
Wie sieht es mit Baumpflegemaßnahmen aus?
Fachgerechte Baumpflegemaßnahmen geringen Umfanges sind weiterhin zulässig, müssen jedoch dokumentiert und dem Kundenbereich Ökologie und Grün vorgelegt werden.