Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Ortsumfahrung Niederbühl (L77)“ in Rastatt-Niederbühl- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (431 KB)
- zeichnerischer Teil (PDF) (1,8 MB)
- textlicher Teil (PDF) (4 MB)
- Straßenplanung (PDF) (1,9 MB)
- Umweltbericht (PDF) (6,8 MB)
- Verträglichkeitsprüfung (PDF) (3,1 MB)
- Artenschutz (PDF) (6,8 MB)
- UVPG (PDF) (1,1 MB)
- Bodenschutz (PDF) (739 KB)
- Fachbeitrag Schall (PDF) (1,7 MB)

