Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Gewerbepark Rauentaler Straße“ in Rastatt - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (308 KB)
- Städtebaulicher Vertrag (PDF) (23,4 MB)
- Geltungsbereich (PDF) (692 KB)
- Abwägungstabelle (PDF) (745 KB)
- zeichnerischer Teil (PDF) (1,9 MB)
- textlicher Teil und Begründung (PDF) (2 MB)
- Umweltbericht (PDF) (7,7 MB)
- Artenschutz (PDF) (11,8 MB)
- Verkehr (PDF) (5,8 MB)
- Entwässerung (PDF) (14,1 MB)
- Lärmgutachten (PDF) (8,3 MB)
- Altlasten - Bodengutachten (PDF) (12,8 MB)
- Klimaanalyse (PDF) (1,4 MB)

