Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Sibyllenstraße“ in Rastatt - Beschluss der erneuten (dritten) Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (460 KB)
- Bestandsdokumentation (PDF) (4,6 MB)
- Übersicht Änderungen im zeichnerischen Teil (PDF) (1,3 MB)
- zeichnerischer Teil (PDF) (2,1 MB)
- textlicher Teil (PDF) (4,8 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF) (4,6 MB)