Das Grundbuch für die Stadt Rastatt und seine Ortsteile wird zentral vom Grundbuchamt Achern geführt.
Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Rastatt wurde zum 1. Juli 2026 geschlossen!
- Für die Einsichtnahme ins Grundbuch und für die Beantragung einer Grundbuchabschrift oder eines Grundbuchausdrucks wenden Sie sich bitte ab 1. Juli 2026 an das Grundbuchamt Achern.
- Für die Durchführung öffentlicher Beglaubigungen von Unterschriften, für Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch, wenden Sie sich bitte ab 1. Juli 2026 an einen Notar oder an eine Grundbucheinsichtsstelle einer Kommune. Übersicht der Grundbucheinsichtsstellen.
