Sie haben eine Sozialmietwohnung gefunden und benötigen einen Wohnberechtigungsschein? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und dem Antrag.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein ist ein Dokument, das Sie benötigen, um einen Mietvertrag für eine Sozialwohnung abzuschließen. Er gilt für alle Mitglieder Ihres Haushalts und wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Der Wohnberechtigungsschein muss dem Vermieter in zweifacher Ausfertigung bei der Bewerbung um eine Sozialmietwohnung übergeben werden. Ein Wohnberechtigungsschein bietet lediglich die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen und bedeutet keinen automatischen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung.
Wichtige Infos zum Wohnberechtigungsschein
Wie groß darf die zu beziehende Wohnung sein?
Haushalt mit | Wohnungsgröße/ -fläche |
---|---|
1 Person | bis zu 45 Quadratmeter |
2 Personen | 2 Zimmer / 60 Quadratmeter |
3 Personen | 3 Zimmer / 75 Quadratmeter |
4 Personen | 4 Zimmer / 90 Quadratmeter |
5 Personen | 5 Zimmer / 105 Quadratmeter |
für jede weitere Person | + 15 Quadratmeter |
- Der zusätzliche Bedarf an Wohnfläche oder Räumen oder auch behindertengerechter Ausstattung kann bei Menschen mit Behinderung (GdB mindestens 50) anerkannt werden, wenn diese aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf spezielle Wohnbedürfnisse angewiesen sind.
- Zur Einschätzung eines solchen zusätzlichen Bedarfes wird regelmäßig ein Amtsarzt im Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt durch die Stadt Rastatt um Stellungnahme gebeten. Hierfür kann eine persönliche Vorsprache beim Gesundheitsamt erforderlich werden. Eine frühzeitige Planung ist sinnvoll.
Das Bürgerbüro der Stadt Rastatt ist zuständig, wenn...
- Sie aktuell in Rastatt wohnen und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- Sie aktuell nicht in Rastatt wohnen, aber bereits eine schriftliche Zusage für eine bestimmte Sozialmietwohnung in Rastatt haben,
- Sie aktuell bereits in einer Sozialmietwohnung in Rastatt wohnen und in eine andere Sozialmietwohnung innerhalb Rastatts umziehen wollen (auch innerhalb desselben Hauses).
Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein
Verfahrensablauf
Personen, die die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen und in Rastatt wohnen, können diesen im Bürgerbüro Rastatt beantragen. Dafür muss zunächst der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF) (207 KB) ausgefüllt werden.
Sind alle Unterlagen vollständig und ist die fällige Gebühr von 23 Euro bezahlt, erhalten die Berechtigten vom Bürgerbüro den ausgestellten Wohnberechtigungsschein mit der Post.
Hinweis: Eine sogenannte Fiktionsbescheinigung/Duldung berechtigt nicht zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins. Ausnahme bei der Duldung: Es liegt ein von der Ausländerbehörde bestätigtes Abschiebehindernis vor.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind einzelfallabhängig, sie beinhalten aber unter anderem:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung (beispielsweise bei Stundenlohn oder geringfügiger Beschäftigung)
- Arbeitsvertrag bei Beschäftigungsbeginn innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung
- Einkommensteuerbescheid frühestens aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung zum Nachweis von: Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder über dem Pauschbetrag anerkannter Werbungskosten
- aktuelle Bescheide inklusive Berechnungsblättern über folgende Transferleistungen: Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung
- aktuelle Rentenbezugsmitteilungen: Alters-, Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs-, ZVK-, Betriebsrenten, Pensionen und Renten aus privaten Versicherungen, Versorgungsbezüge
- aktueller Bescheid über die Berufsausbildungsförderung (BAFÖG)
- aktueller Nachweis über erhaltenen/bezahlten Unterhalt der letzten drei Monate
- aktueller Nachweis über erhaltenes Kindergeld, Betreuungsgeld, Eltern-/ Erziehungsgeld der letzten drei Monate , etc.
Weitere erforderliche Nachweise
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes bei Berücksichtigung einer Schwerbehinderteneigenschaft von mindestens 50 Prozent Grad der Behinderung und Beantragung von zusätzlichem Mehrbedarf an Wohnfläche/Räumen und/oder behindertengerechter Ausstattung
- Gültiger Ausweis/Reisepass aller mit einziehenden Haushaltsangehöriger. Wer aus dem europäischen Ausland stammt, benötigt einen nationalen Ausweis; aus dem nicht-europäischen Ausland wird ein ausländischer Pass und ein mindestens zwölf Monate gültiger Aufenthaltstitel benötigt.
- Mutterpass: Ein ungeborenes Kind kann ab dem vierten Schwangerschaftsmonat als Haushaltsmitglied berücksichtigt werden.
- Sorgerechtsnachweis bei Beantragung von Mehrbedarf an Wohnfläche und Anzahl der Zimmer für nicht im Haushalt wohnender minderjähriger Kinder, auch bei geteiltem Sorgerecht. Gilt allerdings nicht bei Besuch an Wochenenden/Ferien beim anderen Elternteil.
- Meldebescheinigung eines innerhalb Deutschlands lebenden Haushaltsangehörigen, der aber bei Antragstellung noch nicht im Haushalt des Antragstellers lebt.
Kosten
Seit dem 1. Dezember 2020 wird für jeden Wohnberechtigungsschein nach der Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren eine Gebühr von 23 Euro fällig. Diese Gebühr ist regelmäßig bei der Abgabe eines bearbeitungsfähigen Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zu bezahlen. Von dieser Gebühr sind regelmäßige Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung befreit.
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8 bis 12 Uhr
Mi: 14 bis 17 Uhr
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