Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Rastatt für Personen, die sich in besonderer Weise mit ihrem Wirken um das Wohl Rastatts und seiner Bürgerschaft verdient gemacht haben. Die Auszeichnung ist so außergewöhnlich, dass sie nur höchst selten und an herausragende Persönlichkeiten verliehen wird. Ein Vorschlagsrecht haben lediglich die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Gemeinderates.
Nach entsprechenden Beschlüssen des Gemeinderates wurde das Ehrenbürgerrecht unter anderem an folgende Persönlichkeiten verliehen:
- Anselm Kiefer (2023)
- Prof. i. R. Gunter Kaufmann (2019)
- Prof. Dr. Axel Ullrich (2001)
- Hermann Ganter (1999)
- Prof. Dr. h.c. Franz J. Rothenbiller (1991)
- Rudolf Katzenberger (1984)
- Dr. Richard Kunze (1983)
Liste der Ehrenbürger der Stadt Rastatt seit 1810 (PDF) (115 KB)
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