Am 13. Mai: Vortrag zur juristischen Literatur
Zum Vortrag „Wenn Bücher Recht haben“ – Ist die juristische Literatur der Historischen Bibliothek ein Spiegel der (deutschen) Rechtsgeschichte? sind Interessierte am Mittwoch, 13. Mai, um 18 Uhr, in den Bibliothekssaal im LWG eingeladen. Bibliotheksleiter Dr. Uli Steiger nimmt die Zuhörer mit auf einen spannenden Spaziergang durch nahezu ein halbes Jahrtausend Rechtsgeschichte. Der Eintritt ist frei, keine Anmeldung nötig.
Mehr als 800 Titel umfassen die sogenannten Juridica – also die juristische Literatur – in der Rastatter Sammlung. Dazu zählen sogar eine Handschrift aus dem Jahr 1451, 36 Inkunabeln sowie Drucke, die zeitlich bis ins 19. Jahrhunderts reichen. Thematisch erstreckt sich der Bestand von Rechtsphilosophie, über Straf- und Zivilrecht bis hin zur Gesetzgebungsgeschichte und Kanonistik (Kirchenrecht), auch rechtlich-publizistische Literatur ist zahlreich vorhanden. Darunter befinden sich so namhafte Autoren wie Thomas Hobbes, Hugo Grotius, Christian Wolff, Sebastian Brant, Karl von Rotteck oder auch Anselm Feuerbach.
Kuriosa dürfen selbstverständlich nicht fehlen: Teil der Sammlung ist die 1812 erschienene ‚Actenmässige Geschichte der Räuberbanden an beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde“ von Ludwig Pfister, der ausführlich über den Prozess und die Hinrichtung der Räuberbande des sogenannten „Hölzerlipps“ berichtet, nicht ohne einen Kupferstich mit einer Abbildung von 17 der Räuber beizugeben.
Viel zu bieten hat der Bestand der „Juridica“ nicht nur inhaltlich, sondern auch was die künstlerische Ausstattung der Bände bzw. ihr Druckbild betrifft. Einige Pretiosen unter Beteiligung namhafter Künstler sind darunter. Es gibt Holzschnitte, Signete und Titeleinfassungen von Hans Baldung Grien, Jost Amman, Hans Holbein und Tobias Stimmer.

