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Stadtpolizei geht gegen unerlaubte Autowerbung vor

Ein schlechtes Geschäft haben ein Autohändler aus Frankreich und seine Begleitung gemacht. Nachdem in den letzten Wochen im Bereich Röttererberg und Biblis vermehrt illegal Werbekärtchen für Autoankäufe verteilt und verbotenerweise an dutzenden Straßenlaternen Werbeplakate angebracht wurden, hat der städtische Vollzugsdienst nun die mutmaßlichen Verursacher ermittelt. Da sie keine Genehmigung hatten, wurden sie entsprechend zur Kasse gebeten.

Viele kennen die in Plastik folierten Kärtchen, die gerne mal an Autotüren stecken. Darauf werben geschäftstüchtige Händler damit, gebrauchte PKW zu vermeintlich günstigen Konditionen zu kaufen oder zu entsorgen. Doch ohne Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche man beim städtischen Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten beantragen kann, ist weder das Verteilen von Werbekarten noch das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum gestattet. Da insbesondere die Karten häufig als Abfall auf der Straße landen und die Kanalisation verstopfen können, wird schon aus Umweltschutzgründen für das Verteilen von Visitenkarten an Fahrzeugen keine Genehmigung seitens der Stadt Rastatt erteilt. Wer Plakate im öffentlichen Raum anbringen möchte, muss dies aus Gründen der Verkehrssicherheit im Vorfeld bei der Stadt Rastatt beantragen. In diesem Fall lag für beides keine Erlaubnis vor, die Werbeaktionen und die Sondernutzung der Straßenlaternen stellen somit Ordnungswidrigkeiten dar, die entsprechend geahndet wurden. Da die Beschuldigten keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, mussten sie noch vor Ort die angeordnete Geldbuße im oberen dreistelligen Bereich bezahlen. Alle Werbeplakate wurden anschließend entfernt. Die Polizei ermittelt derzeit außerdem, ob gegen bestehende Gewerbevorschriften verstoßen wurde.

Unerlaubte Autowerbung im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt. Die Stadtpolizei ging zuletzt auf dem Röttererberg dagegen vor
(Erstellt am 19. März 2026)

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