Stadt Rastatt schaltet Bauplatz-Portal frei – Digitale Bewerbung über Baupilot startet
Die Stadt Rastatt geht bei der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke neue Wege: Seit Montag, 23. Februar, ist das städtische Portal auf der Plattform BAUPILOT.com freigeschaltet und unter https://www.baupilot.com/rastatt abrufbar.
Damit steht Bauplatzinteressierten ab sofort eine digitale und transparente Möglichkeit zur Verfügung, sich über aktuelle und künftige Baugebiete zu informieren. Über die Plattform können sich Interessierte unverbindlich und kostenlos in eine Interessentenliste eintragen lassen. Sie werden anschließend automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald Ausschreibungen starten oder Grundstücke vergeben werden. Auch die Bewerbung auf ein Grundstück und die Vergabe soll künftig direkt digital über die Plattform erfolgen.
Erster Einsatz im Baugebiet „Vogelsand“
Erstmals eingesetzt wird die Plattform für die Vermarktung städtischer Grundstücke im Neubaugebiet „Vogelsand“ in Rauental. Die Erschließung des Baugebiets soll bis Ende Mai 2026 abgeschlossen sein. Passend dazu ist vorgesehen, bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 mit der Ausschreibung beziehungsweise dem Vergabeprozess der vom Ortschaftsrat beschlossenen sieben der insgesamt 13 Grundstücke zu starten. Zudem soll die vom Ortschaftsrat Niederbühl beschlossene Vermarktung des städtischen Baugrundstücks in Rastatt-Förch ebenfalls über Baupilot erfolgen.
Zentrale Anlaufstelle für Bauplatzinteressierte
Mit Baupilot steht Interessierten künftig eine zentrale digitale Anlaufstelle für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung. Gleichzeitig erfolgt die Steuerung der Vergabeverfahren weiterhin dezentral in den jeweiligen Ortsverwaltungen.
Anpassung der Vergaberichtlinie steht noch an
Künftig soll auch der Bewerbungsprozess auf ein Grundstück und die Vergabe ebenfalls über die Plattform Baupilot laufen. Aktuell ist für die vollständige Umsetzung des digitalen Vergabeverfahrens jedoch noch eine Anpassung der geltenden städtischen Vergaberichtlinie erforderlich. Die entsprechenden Änderungen werden in Kürze den zuständigen städtischen Gremien vorgestellt und können dann umgesetzt werden.
Unabhängig davon wird es weiterhin eine öffentliche Bekanntmachung zum jeweiligen Vermarktungs- und Bewerbungsstart geben. Sämtliche Informationen werden wie gewohnt auch auf der Internetseite der Stadt Rastatt veröffentlicht.
