Neue Legal-Wall in der Steinmauerner Straße: Platz für Graffiti und Kreativität
Eine freie Wand, eine Dose in der Hand und eine Idee im Kopf: In der Steinmauerner Straße in Rastatt gibt es ab sofort einen neuen Ort, an dem Graffitikunst legal entstehen kann. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung stellt drei Wände an seinem Gebäude dort zur Verfügung. Damit gibt es in Rastatt inzwischen fünf Orte mit sogenannten Legal-Walls.
Raum für Kunst im Park
Das Gebäude gehört zum Eigenbetrieb Stadtentwässerung und beherbergt die Schalttechnik für das Regenüberlaufbecken im Bereich des Parks „Spielplatz am Gedenkstein“. Ein Hinweisschild der Stadt Rastatt kennzeichnet das Bauwerk als neue Legal-Wall. Drei Seiten des Gebäudes sind freigegeben und dürfen kreativ gestaltet werden. Die Wand mit der Tür soll hingegen von Graffiti frei bleiben.
Die Stadt möchte mit der Freigabe ihres Gebäudes zum Besprühen einen Ort schaffen, an dem Kreativität und Begegnung zusammenkommen. „Wir freuen uns darauf, das Gebäude für Graffitis freizugeben und zu sehen, welche Kunstwerke hier entstehen werden. Mit der Legal-Wall möchten wir dazu beitragen, dass sich in dem Park ein florierender Jugendtreffplatz entwickelt, an dem sich Menschen begegnen und gemeinsam ihrer Kreativität freien Lauf lassen“, so Jonathan Schuhmacher von der Stadtentwässerung.
Auch Miguel Rodriguez aus dem Bereich Jugendförderung und Soziale Arbeit begrüßt den neuen Standort. „Mit der Legal-Wall in der Steinmauerner Straße gibt es inzwischen fünf Standorte, an denen legal gesprüht werden darf. An den anderen Standorten sind schon viele beeindruckende Kunstwerke entstanden, und daher sind wir gespannt, wie sich die Flächen an dem neuen Standort im Laufe der Zeit entwickelt und welche Werke dort
Graffiti mit klaren Regeln
Bereits seit 1997 stellt die Stadt Rastatt Flächen für Künstlerinnen und Künstler aus der Graffitiszene zur Verfügung. Zum Besprühen dürfen nur die freigegebenen Flächen genutzt werden. Außerhalb dieser Bereiche ist das Sprayen verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Auch auf den Legal-Walls gelten Regeln: Beleidigende, hetzerische oder obszöne Inhalte sowie politische Äußerungen sind nicht erlaubt. Bestehende Graffitis dürfen nicht verunstaltet oder übermalt werden. Leere Spraydosen und sonstiger Müll sind wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Da die Flächen im öffentlichen Raum liegen, ist zudem Rücksicht auf Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu nehmen.
Wer Schäden, Verunreinigungen oder Verstöße an den Legal-Walls feststellt, kann diese über den Mängelmelder der Stadt Rastatt melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendförderung kontrollieren die Legal-Walls außerdem regelmäßig.


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