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Stadt unterstützt Gastronomie: Längere Außenbewirtung im Sommer

Um die Rastatter Gastronomie zu unterstützen, ermöglicht die Stadt Rastatt den heimischen Gastronomen auch in diesem Sommer wieder eine längere Außenbewirtung. Ab sofort bis Sonntag, 25. Oktober, können sie montags bis samstags jeweils bis 23 Uhr öffnen, statt bis 22 Uhr. Sonntags gilt weiter die Standardregelung bis 22 Uhr. Voraussetzung ist ein formloser Antrag beim städtischen Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten unter der E-Mail ordnungsangelegenhheiten@rastatt.de.

Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden und für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr von 68 Euro erhoben. Die Stadt macht zudem darauf aufmerksam, dass trotz der verlängerten Außenbewirtung die Nachtruhe ab 22 Uhr respektiert werden muss und auf das Ruhebedürfnis der Anwohner Rücksicht zu nehmen ist.

(Erstellt am 18. Mai 2026)

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