Am 9. Mai: Vier Kurzführungen zur Demokratiegeschichte im Stadtmuseum
Der 9. Mai ist nicht nur Europatag, sondern auch „Tag der Verbrüderung“ – ein für Rastatts Geschichte wichtiges Datum. Während der Badischen Revolution solidarisierten sich an diesem Tag 1849 die in der Bundesfestung stationierten Soldaten mit den Bürgern und Anhängern der Revolution.
Auch wenn der militärische Aufstand letztlich scheiterte, leben die damaligen Forderungen nach Grundrechten und Mitbestimmung bis heute im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fort. Aus diesem Grund lädt das Stadtmuseum Rastatt am Samstag, 9. Mai, gleich vier Mal zu Kurzführungen durch die Dauerausstellung ein – um 11, um 12, um 15 und um 16 Uhr (Dauer jeweils 30 Minuten). Sie stehen unter dem Motto „1818 – 1849 – heute: Ein Tag zu Revolution, Grundrechten und Verantwortung“ und vermitteln spannende Einblicke in die Entwicklung von Demokratie und Verfassung in Baden und Deutschland. Die Teilnahme an den Führungen ist kostenlos und im Museumseintritt inbegriffen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Jede Führung nimmt ein historisches Kapitel in den Fokus, mit besonderem Augenmerk auf dem jeweiligen Wahlrecht. Außerdem wird gezeigt, wodurch sich die einzelnen Verfassungen auszeichnen und wie sie aufeinander aufbauen. Der Führungsreigen beginnt mit der badischen Verfassung aus dem Jahr 1818 (11 Uhr). Sie galt als die fortschrittlichste Verfassung ihrer Zeit. Über die Paulskirchenverfassung von 1849 (12 Uhr) und die Weimarer Verfassung von 1918 (15 Uhr) spannt sich der Bogen bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Grundgesetz im Jahr 1949 (16 Uhr).

