Indoorspielplatz „Eli´s Spielschloss“: Stadt muss Betrieb leider beenden
Die Stadt Rastatt hat in Absprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Baugenehmigung und damit die Voraussetzung für den Weiterbetrieb für den Indoorspielplatz „Eli´s Spielschloss“ im Gewerbegebiet Ost zurücknehmen müssen. Hintergrund sind sicherheitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem in der Nähe liegenden Industrieunternehmen, das der sogenannten Störfall-Verordnung unterliegt.
Die beiden Behörden hatten in den vergangenen Wochen intensiv geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung des Indoorspielplatzes mit dem benachbarten Betrieb vereinbar ist. Ein zwischenzeitlich eingeholtes Gutachten konnte die bestehenden Bedenken jedoch nicht hinreichend ausräumen. Die Stadt Rastatt war daraufhin im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Baugenehmigung aufzuheben und die Nutzung zu untersagen ist. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Schutz der Kinder, die den Indoorspielplatz nutzen.
Dass es in der Umgebung des Industriebetriebs bereits andere Einrichtungen oder Betriebe gibt, bedeutet nicht automatisch, dass dort auch ein Indoorspielplatz zulässig ist, machen Stadt und Regierungspräsidium deutlich. Bei der störfallrechtlichen Beurteilung kommt es neben der räumlichen Lage insbesondere auf die Art der jeweiligen Nutzung und die Schutzbedürftigkeit der dort anwesenden Personengruppen an. Die Stadt und das Regierungspräsidium bedauern die erforderliche Schließung, sehen aber mit Blick auf die Störfallverordnung derzeit keine andere Möglichkeit.
