Bürgerinnen und Bürger können im Standesamt alle sogenannten personenstandsrechtliche Angelegenheiten erledigen. Vor allem bekannt sind dabei die standesamtlichen Trauungen. Des weiteren gehört zu den Aufgaben des Standesamtes etwa die Geburts- und Sterbefallbeurkundung oder auch eine Vaterschaftsanerkennung.