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kunstvoll gestalteten Fliesen aus Alohra und Natura
Meldung vom 21. Oktober 2025

Für den guten Zweck mitbieten: Fliesen-Versteigerung endet am 31. Oktober / Die kunstvoll gestalteten Fliesen aus Alohra und Natura unterstützen ein inklusives Ferienprojekt.

<justify>Noch bis zum 31. Oktober 2025 versteigern die Stadt Rastatt und der städtische Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr besondere Fliesen-Unikate aus dem ehemaligen Hallenbad Alohra und dem Freibad Natura. Mit jedem Gebot unterstützen Interessierte die Rastatter „Inklusionsferienfreizeit“ für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung.</justify>
Mobilitätspakt Mittelbaden: Steuerkreis tagte am 20.Oktober 2025
Meldung vom 21. Oktober 2025

Mobilitätspakt Mittelbaden: Steuerkreis tagte am 20.Oktober 2025 zum fünften Mal - Projaktgruppen stellten erste Ergebnisse vor

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe Unter Leitung von Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer trafen sich heute, Montag, 20. Oktober 2025, die Partnerinnen und Partner des Mobilitätspakts Mittelbadens zur fünften Steuerkreissitzung. Für die zweite Laufzeit des Mobilitätspakts ( Pressemitteilung vom 14. März 2025 ) waren sechs Projektgruppen ins Leben gerufen worden. Diese haben mittlerweile ihre Arbeit mit hoher Intensität aufgenommen und erste Zwischenziele erreicht. Die jeweiligen Partner berichteten über den Fortschritt:
Überweisungen an Stadt Rastatt-Empfängerbezeichnung
Meldung vom 16. Oktober 2025

Überweisungen an die Stadt Rastatt: Welche Empfängerbezeichnung verwenden?

Grundsteuer, Gebühren für die Musikschule, Strafzettel: Welchen Empfängernamen müssen Bürger künftig bei Überweisungen an die Stadtverwaltung Rastatt angeben? Diese Frage treibt derzeit viele Kunden der Stadtkasse Rastatt um, da mit der gesetzlichen Einführung der „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) seit 9. Oktober 2025 alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum verpflichtet sind, vor der Durchführung der Überweisung bzw. der Gutschrift auf das jeweilige Empfängerkonto den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN zu überprüfen.