Überweisungen an die Stadt Rastatt: Welche Empfängerbezeichnung verwenden?
Grundsteuer, Gebühren für die Musikschule, Strafzettel: Welchen Empfängernamen müssen Bürger künftig bei Überweisungen an die Stadtverwaltung Rastatt angeben? Diese Frage treibt derzeit viele Kunden der Stadtkasse Rastatt um, da mit der gesetzlichen Einführung der „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) seit 9. Oktober 2025 alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum verpflichtet sind, vor der Durchführung der Überweisung bzw. der Gutschrift auf das jeweilige Empfängerkonto den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN zu überprüfen.
Durch den Abgleich der Daten sollen Fehlüberweisungen und Betrug vermieden werden. Nach Auskunft der Sparkasse Rastatt-Gernsbach, bei der das Hauptgeschäftskonto der Stadt Rastatt liegt (IBAN DE21 6655 0070 0000 0000 18, BIC SOLADES1RAS), werden folgende Empfängerbezeichnungen bei Überweisungen weiterhin akzeptiert: Stadt Rastatt, Stadtkasse Rastatt, Stadtverwaltung Rastatt.
Mehr Infos unter www.rastatt.de/kundenbereich-stadtkasse, Tel. 07222 972-3400, E-Mail: stadtkasse@rastatt.de.