Behördenwegweiser
Fachbereich Stadt- und Grünplanung
Beschreibung
Aufgaben
- Gestaltung der bebauten und unbebauten Umwelt
- In Abstimmung mit dem überörtlichen Regionalplan Mittlerer Oberrhein wird durch den Flächennutzungsplan das ausgewogene Verhältnis zwischen Landschaft, Stadt und Ortsteilen sichergestellt.
- Im Kundenbereich Stadtplanung werden die Grundzüge dieses Verhältnisses bestimmt. Durch Planwerke (Bebauungspläne, Rahmenpläne, Satzungen) und Einzelplanungen wird die städtebauliche Ordnung sichergestellt. Darüber hinaus werden Aufgaben der städtebaulichen Erneuerung und der Stadtgestaltung wahrgenommen.
- Der Kundenbereich Ökologie und Grün widmet sich hinsichtlich Gestaltung, Herstellung, Unterhalt und Pflege allen Belangen der Freiflächen, die keine Waldgebiete sind (Parkanlagen, Freizeiteinrichtungen und Spielplätze, Verkehrsgrün und Friedhöfe, landwirtschaftliche Flächen, Schutzgebiete). Ihm sind das Umweltschutzbüro der Stadt und die Geschäftsführung der Umweltstiftung Rastatt zugeordnet.
- Im Fachbereich Stadt- und Grünplanung werden die Geschäftsführungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt, der Umweltstiftung Rastatt und der Städtebaulichen Erneuerung wahrgenommen.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Herr Markus Reck-Kehl
Fachbereichsleiter
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat II, Bürgermeister Raphael KnothLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen