Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27 - Anmeldung ab jetzt auch online möglich
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser startet zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen einschließlich der Juniorklassen und wird in den Folgejahren stufenweise auf weitere Klassen ausgeweitet. Er umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag – ausgenommen Feiertage – und gilt bis auf eine Schließzeit von vier Wochen auch in den Ferienzeiten.
Bereits jetzt können Eltern ihre Kinder für die Schulkindbetreuung im Schuljahr 2026/27 anmelden – erstmals auch bequem online. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeportal zur zentralen Vormerkung, das über die Website der Stadt Rastatt erreichbar ist: www.rastatt.de/schulkindbetreuung. Weitere Hinweise und Informationen sind direkt auf der Startseite des Online-Portals zu finden.
Unabhängig vom gesetzlichen Ganztagsanspruch gilt für alle Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen der Anmeldestichtag 15. März 2026. Bis zu diesem Datum müssen Erziehungsberechtigte den Betreuungsbedarf ihres Kindes für das gesamte Schuljahr 2026/27 angeben, einschließlich der Ferienbetreuung. Anmeldungen nach diesem Termin sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einem Zuzug, möglich.
Eltern, die ihre Anmeldung bereits auf dem Postweg oder über die Schule eingereicht haben, müssen nichts weiter unternehmen – eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.
