Silvester in Rastatt – Was ist erlaubt, was nicht?
In Rastatt besteht kein generelles Böllerverbot zu Silvester. Aber wichtig zu wissen: Das bundesweite Abbrandverbot gilt auch in Rastatt. Pyrotechnische Gegenstände dürfen unter anderem nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden (§ 23 1. SprengV).
Wie in den vergangenen Jahren wird der Kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der bestehenden Regelungen überwachen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen rücksichtsvollen und sicheren Umgang mit Feuerwerk!
HINWEIS
Die interaktive Karte zeigt Bereiche, in denen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Sie stellt einen Teilausschnitt dar und ist nicht abschließend ebenso ist sie nicht rechtsbindend. Sie dient lediglich als Hinweis.
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