Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Dies gilt im Besonderen für Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und für jene mit kleinem Einkommen. Mit dem „Rastatter Modell“ , das 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde, hat die Stadt Rastatt bereits einen wichtigen Schritt unternommen, um bei Neubauten sozialen Wohnraum zu schaffen. Das Prinzip: Die Stadt bezuschusst privat finanzierte, barrierefreie Neubauwohnungen. Im Gegenzug räumt der Investor der Stadt ein Vorschlagsrecht für die Belegung der Wohnung ein. Der Anbieter des Wohnraums stellt zudem sicher, dass die Miete nicht über den von Sozialleistungsträgern anerkannten Kosten der Unterkunft liegt.
Servicestelle Wohnen
Die Stadt Rastatt unterstützt darüber hinaus Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Suche nach geeigneten Mietern und vermittelt zwischen Wohnungsanbietern und Wohnungssuchenden. Die Stadt hat dafür eine Servicestelle Wohnen eingerichtet. Die Servicestelle spricht zum einen Eigentümer nichtgenutzter Bestandsimmobilien an. Zum anderen vermittelt sie Wohnraum an benachteiligte Personen.
Obwohl die Stadt nicht direkt in den Mietvertrag einsteigt, bietet eine Kooperation für Wohnungseigentümer zahlreiche Vorteile. So sichert die Stadt Vermietern eine befristete Mietausfallgarantie von bis zu drei Monatsmieten in den ersten drei Jahren zu, gewährt Zuschüsse und unterstützt und entlastet den Vermietungsprozess. Im Gegenzug überlassen die Wohnungseigentümer der Stadt Rastatt im Kooperationsvertrag ein Benennungsrecht. Sie erlauben damit der Servicestelle Wohnen, potentielle Mietern für ihre leerstehende Wohnung vorzuschlagen. An wen dann vermietet wird, entscheiden aber immer und ausschließlich die Vermieter. Mehr Infos
Ansprechpartner für die Servicestelle Wohnen ist der Kundenbereich Jugendförderung und Soziale Arbeit, erreichbar telefonisch unter der 07222 972-9111.
Sozialwohnungen in Rastatt
Wer die Mieten der auf dem privaten Markt angebotenen Wohnungen nicht bezahlen kann, erhält Unterstützung von der Stadt bei der Vermittlung einer preisgünstigen Sozialmietwohnung. Voraussetzung ist, dass das Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet und ein Wohnberechtigungsschein vorliegt. Zuständig dafür ist das Bürgerbüro.
Wer erhält von der Stadt Rastatt einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein erhält:
- Wer in Rastatt wohnt und hier auch mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist.
- Wer noch nicht in Rastatt wohnt, aber bereits die schriftliche Zusage für eine geförderte Mietwohnung hat.
- Wer bereits in einer geförderten Mietwohnung wohnt und in eine andere geförderte Mietwohnung in Rastatt (auch innerhalb desselben Hauses) umziehen will.
Wo liegt die Einkommensgrenze (brutto)?
Der Wohnberechtigungsschein liegt vor. Was passiert nun?
Die Bewerbung um eine städtische Wohnung muss beim Kundenbereich Wohnungs- und Gebäudewirtschaft unter Vorlage des Wohnberechtigungsscheins und aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Über wie viele Sozialwohnungen verfügt die Stadt?
Was bietet die Servicestelle Wohnen Vermietern?
Die Servicestelle Wohnen unterstützt Vermieter und bietet ihnen Sicherheiten. Sie bezuschusst etwa Sanierungen oder Instandsetzungen und sie gewährt eine Mietausfallgarantie. Die Servicestelle unterstützt Vermieter zudem bei der Suche nach geeigneten Mietern, begleitet Vermietende und Mietende solange das Mietverhältnis besteht und unterstützt bei auftretenden Schwierigkeiten.