In Rastatt wird am Sonntag, 15. Oktober, eine neue Oberbürgermeisterin oder ein neuer Oberbürgermeister für die Amtszeit von acht Jahren gewählt. Zur Stichwahl treten Monika Müller und Dr. Michael Gaska an. Sie erreichten beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen – keine/r der Kandidaten konnte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen verbuchen. Gewählt werden kann im Vorfeld per Briefwahl oder am Wahlsonntag in den 29 Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr. Die Adresse des aufzusuchenden Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten per Post erhalten haben.
Wichtige Fragen und Antworten zum Ablauf der OB-Wahl
Welche Unterlagen müssen Wählerinnen und Wähler ins Wahllokal mitbringen?
Wie läuft die Auswertung der Stimmzettel ab?
Unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die jeweiligen Urnenwahlbezirke sowie die Briefwahlbezirke ausgezählt und das Wahlergebnis ermittelt. Der Gemeindewahlausschuss tagt ab 18.30 Uhr öffentlich im Ratssaal des Historischen Rathauses. Dort werden alle Ergebnisse der Wahlbezirke geprüft und das Gesamtergebnis ermittelt.
Gibt es eine Möglichkeit, die Stimmauszählung live mitzuerleben?
Wann ist mit ersten Ergebnissen der Wahl zu rechnen?
Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken werden ab 18 Uhr kontinuierlich auf der Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de dargestellt. Mit einem ersten vorläufigen Ergebnis rechnet die Stadtverwaltung ab 19 Uhr. Das amtliche Wahlergebnis liegt nach der Prüfung aller Wahlergebnisse durch den Gemeindewahlausschuss um etwa 20.30 Uhr vor.
Was tut sich sonst noch im Rathaus?
Das vorläufige und schließlich das amtliche Ergebnis wird auf einer großen Leinwand auf dem Marktplatz am Eingang zum Historischen Rathaus gezeigt. Erfahrungsgemäß werden sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Unterstützer der OB-Kandidatin und des OB-Kandidaten im Rathaus und auf dem Marktplatz einfinden, um die Verkündigung des Wahlergebnisses live mitzuerleben.
Wie wird das Wahlergebnis verkündet?
Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch gibt als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses das amtliche Wahlergebnis im Ratssaal bekannt. Danach wird sich OB Pütsch, der oder die zukünftige OB und die oder der weitere Bewerber/in auf dem Marktplatz zeigen. Dort spielt die Stadtkapelle zur Gratulation auf.
Und wenn niemand der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hat?
Dann findet am Sonntag, 15. Oktober 2023, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der Wahl am 24. September die meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird die Stadtkapelle ihren Auftritt auf den 15. Oktober verschieben.
Müssen Wählerinnen und Wähler bei einer notwendigen Stichwahl ihre Wahlunterlagen nochmals beantragen?
Wählerinnen und Wähler, die im Wahllokal gewählt haben, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung direkt bei der Stimmabgabe zurück. Diese muss bei einer Stichwahl dann erneut ins Wahllokal mitgenommen werden. Personen, die am 24. September nicht gewählt haben, aber bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben wollen, bringen einfach ihre zuvor zugesandte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit.
Wer per Briefwahl wählt und seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für eine mögliche Stichwahl am 15. Oktober beantragt hat, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden.
Termine
Weitere Infos
Pressemitteilungen
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- GWA-Sitzung: Fünf Bewerber treten zur Wahl an
- Bewerbungen werden am 29. August geprüft und zugelassen/Briefwahl für beide Wahltermine beantragen/Versand frühestens Anfang September
- Stadt versendet Wahlbenachrichtigung