OB-Wahl: Bewerbungen werden am 29. August geprüft und zugelassen/Briefwahl für beide Wahltermine beantragen/Versand frühestens Anfang September

Die Frist für die Bewerbung für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt läuft noch bis Montag, 28. August, 18 Uhr. Am Dienstag, 29. August, kommt der Gemeindewahlausschuss um 18 Uhr im Ratssaal des Historischen Rathauses zusammen, prüft die Bewerbungen und gibt danach offiziell die OB-Kandidatinnen und OB-Kandidaten sowie deren Reihenfolge auf dem Stimmzettel bekannt. Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

In der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung begonnen die Wahlbenachrichtigungen an die rund 38.000 wahlberechtigte Rastatterinnen und Rastatter zu versenden. Inzwischen sind die ersten Briefwahlanträge eingegangen. Die Stadt Rastatt macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich: Wer seine Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl am 24. September beantragt hat, bekommt diese für die eventuell stattfindende Stichwahl am 15. Oktober ebenfalls zugesandt – jedoch nur, sofern dies ausdrücklich beantragt wurde. Antragstellerinnen und Antragssteller, die das nicht getan haben, müssen im Fall einer notwendig werdenden Stichwahl erneut einen Antrag auf Briefwahl stellen, um auch bei einer Stichwahl per Briefwahl wählen zu können.

Die Stadt Rastatt empfiehlt daher Wählerinnen und Wähler, die bei der OB-Wahl per Briefwahl wählen möchten, gleich für beide Wahltermine Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Montag, 4. September, versandt.

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(Erstellt am 22. August 2023)