Wer ein Grundstück erwerben oder eine Immobilie verkaufen möchte, stößt bei der Wertermittlung des Grundstücks schnell auf den sogenannten Bodenrichtwert. (PDF) (398 KB) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet, der sogenannten Bodenrichtwertzone. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte werden zum Beginn eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt.
Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf einen Stichtag und auf bestimmte Merkmale eines Bodenrichtwertgrundstücks. Daher kann der tatsächliche Wert eines Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen.
Bodenrichtwerte einsehen
Die Bodenrichtwerte lassen sich kostenfrei über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW abrufen oder in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses einsehen (Herrenstraße 15, Zimmer 4.14/4.15, während der Geschäftszeiten)
Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 13. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2023 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte, die als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer B herangezogen werden, können Sie ebenfalls über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW abrufen. Achten Sie bitte drauf, dass Sie sich auf der für die Grundsteuer B bestimmten Seite von BORIS-BW befinden.
Bei Fragen zur Grundsteuer B, zum Beispiel zur Feststellungserklärung, oder zu allgemeinen Fragen, ist das Finanzamt Rastatt oder der Kundenbereich 3.20 Steuern der richtige Ansprechpartner. Der Gutachterausschuss kann hierzu keine Angaben machen.