OB-Wahl: Stadt versendet Wahlbenachrichtigungen/Briefwahl bequem online beantragen

Die Stadtverwaltung hat mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Wahl der neuen Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt begonnen. Am Sonntag, 24. September, sind rund 38.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt für acht Jahre zu wählen. Sollte beim ersten Wahlgang keine oder keiner der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielen, folgt eine Stichwahl am Sonntag, 15. Oktober. Die von der Stadt versandte Wahlbenachrichtigung gilt sowohl für die Wahl am 24. September als auch für die eventuelle Stichwahl am 15. Oktober.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 3. September zugestellt. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung erhalten haben, können sich beim Kundenbereich Bürgerbüro unter den Telefonnummern 07222 972-7114 und 07222 972-7118 oder per E-Mail unter buergerbuero@rastatt.de melden.

Wer per Briefwahl sein Kreuz setzen möchte, kann – sobald er die Wahlberechtigung postalisch erhalten hat – die erforderlichen Unterlagen bequem online hier anfordern. Briefwahlunterlagen können außerdem schriftlich per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte oder Vordruck beantragt werden oder elektronisch per E-Mail oder Internet. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Wahlberechtigte können ihre Unterlagen aber auch persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen abholen.

Am Einfachsten und Schnellsten lässt sich der Online-Wahlscheinantrag mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt übertragen. Wer seine Briefwahlunterlagen für die Wahl am 24. September beantragt hat, bekommt diese für die eventuell stattfindende Stichwahl am 15. Oktober ebenfalls zugesandt – jedoch nur, sofern dies explizit beantragt wurde.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Montag, 4. September, per Post zugesandt. Da der Versand einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, sollte der Antrag rechtzeitig erfolgen.

(Erstellt am 18. August 2023)