📢 Grundsteuer 2026 bleibt unverändert: Stadt versendet Steuerbescheide Anfang Januar hat die Stadt Rastatt die Grundsteuerbescheide für die Kernstadt und die Ortsteile versendet. Diese beruhen auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), das seit 2025 gültig ist. Es gibt keine Veränderungen im Vergleich zur Vorjahreshöhe. 📅 Die Grundsteuer wird jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Jahreszahler ist die Zahlung zum 1. Juli fällig. ❗Falls sich bei Euch Änderungen der Hebesätze oder Besteuerungsgrundlagen ergeben haben, wurden Änderungsbescheide ausgestellt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 9. Januar gelten die Steuerfestsetzungen als offiziell zugestellt. Innerhalb eines Monats ab diesem Datum kann Widerspruch bei der Stadt Rastatt erhoben werden. 🌍Weitere Details erhaltet Ihr auf unserer Homepage: https://www.rastatt.de/grundsteuer-2026-bleibt-unveraendert #Rastatt #Grundsteuer2026 #WichtigeInformationen Foto: Racamani-stock.adobe.com
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