Hohe Wasserstände am Rhein

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Niederschläge und Schneeschmelze haben an den Flüssen auch im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe zu hohen Wasserständen geführt, die zu Hochwasser und Überflutungen vor allem entlang des Rheins führen können. Der Landesbetrieb Gewässer als Verantwortlicher für die technischen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster Ordnung und an den Rheinhochwasserdämmen wird auch bei diesem Hochwassereinsatz in bewährter Weise mit den Kommunen, den Feuerwehren und den lokalen Dammwachen zusammenarbeiten.

Das Betreten von Dämmen bei Hochwasser ist verboten

Um unnötige Gefahren für Mensch und Tier zu vermeiden ist es dringend erforderlich, sich an bestimmte Regeln zu halten, so ist das Betreten der Dämme bei Hochwasser generell verboten. Es ist lebensgefährlich, die Strömungsgefahr zu unterschätzen. Die Strömungsgeschwindigkeit im Rhein kann bei einem Hochwasser auch in Ufernähe so groß sein, dass Menschen mitgerissen werden können. Insbesondere Kinder dürfen keinesfalls in den Einflussbereich des Wassers kommen, da sie noch leichter mitgerissen werden. Gleiches gilt für Tiere, wie zum Beispiel Hunde. So attraktiv Wassersport wie Kanufahren bei Hochwasser auch sein mag – denken Sie bitte immer daran, dass Sie damit nicht nur sich, sondern auch Rettungskräfte gefährden, wenn Sie in Not geraten.Aber auch dort, wo man noch trockenen Fußes unterwegs ist, gibt es Gebiete, die nicht betreten werden dürfen:

Rückhalteräume sind im Hochwasserfall zu räumen

Rückhalteräume, die geflutet werden können, sind im Hochwasserfall zu räumen. Dies betrifft auch die angrenzenden Dämme. Entsprechenden Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten und Beschilderungen sind zu beachten. Für das freilebende Wild in den betreffenden Gebieten bestehen im Hochwasserfall nur noch begrenzte Rückzugsräume. Diese dürfen durch Spaziergänger nicht betreten werden und auch Hunde sind unbedingt anzuleinen, um das Wild nicht zusätzlich in Bedrängnis zu bringen. Rehe und Wildschweine sind gute Schwimmer, allerdings sind sie rasch erschöpft, wenn sie gegen Strömung ankämpfen müssen und das rettende Ufer am Damm nicht erreichen können, weil dort Menschen und Hunde unterwegs sind. Leider ertrinken immer wieder Wildtiere völlig unnötigerweise, weil sie, durch Spaziergänger in Panik versetzt, vom bereits erreichten rettenden Ufer wieder zurück in die Strömung springen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie sich von den Dämmen fern – gerade und vor allem dann, wenn Sie mit Ihren Hunden unterwegs sind. Dies gilt insbesondere auch für die in einigen Hochwasserrückhalteräumen bestehenden Wildrettungshügel. Diese sind explizit als Rückzugsraum für das Wild bei Überflutungen vorgesehen. Durch das Betreten oder sogar Befahren dieser Bereiche verursachen Sie nicht nur Schäden an der Bausubstanz. Wildtiere werden durch die vorherige Anwesenheit von Menschen vergrämt und nehmen diese Hügel dann auch nicht mehr als Rückzugsraum an. Wir appellieren daher dringend an Sie, diese Bereiche auch außerhalb des Auftretens eines Hochwassers nicht zu betreten. 

Das Betreten und Befahren von Dämmen im Hochwasserfall ist verboten

Im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe gilt seit dem 12. Juli 1993 die „Dammschutzverordnung“, die das Betreten und Befahren der Dämme mit Fahrrädern bei Hochwasser ausdrücklich verbietet.Während des Hochwassers müssen alle Hochwasserdämme durch sogenannte Dammwachen auf der Dammkrone und am landseitigen Böschungsfuß begangen werden, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren, an denen die Gefahr eines Dammbruches möglich erscheint. Hierfür dient der Dammverteidigungsweg, der zum Teil auf der sogenannten Berme neben der Dammkrone, zum Teil aber auch oben auf der Dammkrone geführt wird. Um die Arbeit der Dammwachen nicht zu behindern, müssen der Dammverteidigungsweg sowie die Zufahrten vor Schranken unbedingt von parkenden Autos freigehalten werden.

Nur durch Ihre Mitwirkung kann gewährleistet werden, dass die Hochwasser-dämme ihre wichtige Hochwasserschutzfunktion auch langfristig erfüllen können. Schützen Sie durch Ihr Verhalten sich und andere!

(Erstellt am 13. Dezember 2023)