Baugebiet „Vogelsand“ in Rastatt-Rauental verzögert sich um wenige Monate

Die vorgesehenen Beschlüsse zur städtebaulichen Planung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zum Baugebiet Vogelsand in Rastatt-Rauental mussten in der Gemeinderatssitzung am Montag, 24. Juli, kurzfristig von der Tagesordnung genommen werden. Grund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.

Das Gericht hatte am 18. Juli entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b des Baugesetzbuches, der erst 2017 erlassen wurde, ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Für die Bebauung im Vogelsand war jedoch bisher ein solches beschleunigtes Verfahren gewählt worden. Um ein Anfechtungsrisiko zu vermeiden und Rechtssicherheit zu bekommen, wird die Stadtverwaltung nun zügig den Wechsel in ein sogenanntes Regelverfahren einleiten. Dieses macht zwar die Erstellung zusätzlicher Unterlagen erforderlich, wie einen Umweltbericht und Informationen zu den Ausgleichsflächen, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt gut möglich.

Zwar liegt die Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vor, auch das Bauministerium prüft noch die deutschlandweiten Auswirkungen der Entscheidung. Dies möchte die Stadt Rastatt jedoch nicht abwarten, sondern schnell mit dem Baugebiet weitermachen, um die Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Der notwendige Wechsel zum Regelverfahren, so die aktuelle Einschätzung, wird die Planung des Baugebiets nur um wenige Monate verzögern. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung den Ortschaftsrat und den Gemeinderat über den aktuellen Stand informieren und die vertagten Beschlüsse nachholen lassen.

(Erstellt am 27. Juli 2023)