Meldung vom 20. Januar 2026
Grundsteuer 2026 bleibt unverändert: Stadt versendet Steuerbescheide
Anfang Januar hat die Stadt Rastatt die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 für die Kernstadt und die Ortsteile versendet. Diese basieren seit 2025 auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Wie die Stadt mitteilt, gab es bei der Festsetzung der Grundsteuer 2026 keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, weshalb gemäß § 51 LGrStG die Gemeinde dazu ermächtigt ist, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen. Diese erfolgte am 9. Januar 2026 in den Tageszeitungen.