Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Rastatt für Personen, die sich in besonderer Weise mit ihrem Wirken um das Wohl Rastatts und seiner Bürgerschaft verdient gemacht haben. Die Auszeichnung ist so außergewöhnlich, dass sie nur höchst selten und an herausragende Persönlichkeiten verliehen werden sollte – so ist es in der Gemeinordnung festgelegt. Ein Vorschlagsrecht haben lediglich der Oberbürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates.

Nach entsprechenden Beschlüssen des Gemeinderates wurde das Ehrenbürgerrecht zuletzt an folgende Persönlichkeiten verliehen:
- Prof. i. R. Gunter Kaufmann (2019)
- Prof. Dr. Axel Ullrich (2001)
- Hermann Ganter (1999)
- Prof. Dr. h.c. Franz J. Rothenbiller (1991)
- Rudolf Katzenberger (1984)
- Dr. Richard Kunze (1983)
Liste der Ehrenbürger der Stadt Rastatt seit 1810 (PDF) (44 KB)
Stabsstelle Büro des Oberbürgermeisters
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