Die Stadtverwaltung Rastatt weist darauf hin, dass Hunde innerhalb eines Monats beim Kundenbereich Steuern angemeldet werden müssen. Hundebesitzer in Rastatt müssen 2022 folgende Beträge zahlen:
- Die Hundesteuer für jeden in Rastatt gehaltenen Hund beträgt für das Jahr 2022 jährlich 96 Euro.
- Ein erhöhter Steuersatz gilt für Kampfhunde und gefährliche Hunde. Er beträgt für jeden gehaltenen Kampfhund oder gefährlichen Hund 576 Euro.
- Werden von einem Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für einen zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro.
- Bei einem zweiten und jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund steigt die Gebühr auf 1.152 Euro. Dabei zählen alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde – unabhängig davon, auf welches Haushaltsmitglied der Hund zugelassen ist.
Steuern ab 3 Monaten: Die Verpflichtung, die Steuer zu zahlen, entsteht am 1. Januar 2022 für jeden an diesem Tag gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist. Wird ein Hund erst im Laufe des Jahres drei Monate alt und/oder erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so beginnt die Steuerpflicht wie auch die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Mit drei Monaten kommen Hunde ins steuerpflichtige Alter. Wer also in Rastatt einen über drei Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats schriftlich anmelden beim Kundenbereich Steuern der Stadt Rastatt, Herrenstraße 15, per E-Mail an steuern@rastatt.de oder persönlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 07222 972-3201.
Änderungen melden: Gemeldet werden muss zudem innerhalb eines Monats, wenn ein Tier verstirbt oder der Hund verkauft wurde. In diesem Fall müssen Hundebesitzer die neue Anschrift des Tieres angeben und zudem die Hundemarke abgebeben. Wer die Anmeldung nicht vornimmt, dem drohen eine Anzeige und ein Bußgeld.
Formulare zur Hundesteuer:
Die Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes finden sich auch unter www.rastatt.de unter der Rubrik Service/Formulare/Hundesteuer.
Bereits gemeldete Hunde: Für Hunde, die im Steuerjahr 2021 in Rastatt gemeldet und besteuert wurden, ist eine erneute Anmeldung für 2022 nicht erforderlich. Die bei der Anmeldung mit dem ersten Steuerbescheid übersandte Steuermarke hat auch für das Jahr 2022 Gültigkeit. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Vierbeiner mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke auszustatten.