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3G-Regelung auch bei Trauungen im Rastatter Standesamt(9. Dezember 2021) Die seit dieser Woche geltende 3G-Regelung für den Besuch städtischer Verwaltungsgebäude greift auch bei Trauungen im Rastatter Standesamt. Brautpaare und deren Gäste müssen vor der Trauung einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, andernfalls einen tagesaktuellen Antigenschnelltest oder PCR-Test. ![]() |
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