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Stadtverwaltung schränkt Dienstbetrieb ein: 3G-Pflicht ab 6. Dezember für Besucherinnen und Besucher nach Terminvereinbarung(1. Dezember 2021) Angesichts der Wucht der vierten Corona-Welle und der hohen Infektionszahlen im Landkreis Rastatt schränkt das Rastatter Rathaus seinen Dienstbetrieb ein. Ab Montag, 6. Dezember, sind alle Dienststellen im Historischen Rathaus, im Rathaus Herrenstraße, im Verwaltungsgebäude Kaiserstraße 48 a, in der Fruchthalle und im Rossi-Haus sowie alle Ortsverwaltungen geschlossen und nur noch telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden ist dann nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem 3G-Nachweis möglich. Besucherinnen und Besucher müssen demnach entweder geimpft, genesen oder mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet sein. Damit orientiert sich die Stadtverwaltung an den Regeln, die auch für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten und die sowohl das Landratsamt Rastatt als auch die Nachbarkommunen umsetzen. ![]() |
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