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Alarmstufe II bedeutet weitere Einschränkungen für Veranstaltungen in Rastatt(24. November 2021) Die seit Mittwoch, 24. November, in Kraft getretene neue, nochmals verschärfte Corona-Verordnung des Landes hat auch direkte Auswirkungen auf Veranstaltungen der Stadt Rastatt. In der sogenannten Alarmstufe II gilt ab sofort auf dem Weihnachtsmarkt 2G plus. Das heißt: Zugang haben nur Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder genesen sind und bei der Eingangskontrolle einen entsprechenden Nachweis vorzeigen. Zusätzlich müssen sie einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Antigen- oder höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen, der von einer Teststation zertifiziert ist. Eine Übersicht über die aktuellen Teststationen in Rastatt findet sich auf der städtischen Website unter www.rastatt.de/testen. Der Besuch von städtischen Kultureinrichtungen, wie Stadtmuseum oder Stadtbibliothek, ist nur unter 2G-Bedingungen möglich. Bei Veranstaltungen gilt 2G plus Test. ![]() |
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