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Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses RastattDer Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Er ist ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird und als Hilfsmittel bei der Wertermittlung von Immobilien dient. Mehr Infos Deshalb muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des jeweiligen Objekts bewertet werden. Berücksichtigt man die besonderen Eigenschaften eines Grundstücks, können die Abweichungen vom Bodenrichtwert durchaus erheblich sein. Der Bodenrichtwert für Bauland wird mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB) und bildet die Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweiten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Bodenrichtwerte einsehen:
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen. Was ist bei der Feststellungserklärung zur Grundsteuer zu beachten? ![]() |
Kontakt:Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Öffnungszeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag |