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Oster-Wochenende in Rastatt: Stadt appelliert an die Bürgerschaft, Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen(1. April 2021) Das fürs Oster-Wochenende vorhergesagte schöne Wetter wird auch viele Rastatterinnen und Rastatter ins Freie locken. Damit der Aufenthalt draußen ohne gesundheitliche Konsequenzen bleibt, appelliert die Stadt Rastatt, die coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten und die Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen. Stark frequentierte Orte und Gruppenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Stadt weist in dem Zusammenhang auf die aktuelle Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes hin, nach der in den Fußgängerbereichen der Innenstadt und an der Rheinpromenade in Plittersdorf auch am Oster-Wochenende eine verschärfte Maskenpflicht besteht – unabhängig davon, ob ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt tagsüber und endet um 21 Uhr. Radfahrende sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Zu beachten ist weiterhin die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh, die vom Gesundheitsamt ebenfalls als Allgemeinverfügung erlassen wurde. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei werden während des gesamten Wochenendes unterwegs sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren. ![]() |
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