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Lockdown verlängert: Stadtverwaltung und städtische Einrichtungen bis 7. März eingeschränkt geöffnet/Medizinische Masken ab sofort Pflicht(11. Februar 2021) Die Verlängerung des landesweiten Lockdowns wirkt sich auch auf die Rastatter Stadtverwaltung aus. So bleiben die Verwaltungsgebäude und die städtischen Einrichtungen bis mindestens 7. März geschlossen. Das gilt auch für die Stadtbibliothek, die Museen und die Städtische Musikschule. Bürgerinnen und Bürger, die zu einem vorab vereinbarten Termin ein Verwaltungsgebäude aufsuchen oder aber auch die Reisigplätze und die Sammelstelle für Elektroschrott besuchen, müssen ab sofort eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Stadtbibliothek verlängert Leihfrist/ Bestell- und Abholservice weiterhin möglich Weiterhin bietet die Stadtbibliothek ihren Bestell- und Abholservice an: Wer Medien bestellen möchte, kann dies jederzeit tun. Zunächst im Online-Katalog der Stadtbibliothek verfügbare Medien aussuchen, dann die gewünschten Titel per Mail (stadtbibliothek@rastatt.de) oder telefonisch unter 07222 9728504 bei der Stadtbibliothek bestellen und schließlich die Medien zum vereinbarten Termin kontaktlos abholen. Das Team der Stadtbibliothek ist während der Schließzeit von Dienstag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Die E-Medienausleihe über die Onleihe kann mit einem gültigen Bibliotheksausweis an allen Tagen weiter rund um die Uhr genutzt werden. Damit auch Neukunden die Onleihe ausprobieren können, bietet die Stadtbibliothek einen kostenlosen Probeausweis mit Gültigkeit bis 10. März 2021 an. ![]() |
Ansprechpartner für die PressePressestelle Stadt Rastatt Telefon: 07222 972-1300 |