|
Grundsteuer 2021 und Grundsteuerreform![]() Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021: Die Stadt Rastatt weist darauf hin, dass das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2025 als Basis für die neu zu berechnende Grundsteuer gilt. Sowohl die Grundsteuerbescheide als auch die amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 wurden noch auf den bisherigen Grundlagen erlassen. Weitere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz sind erhältlich beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Kundenbereich 3.20 Steuern zur Verfügung. ![]() |
Kontakt:Kundenbereich 3.20 Steuern Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: |