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GrundsteuerreformAb dem 1. Juli 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Infos gibt es unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/ Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind:
In der unten stehenden Grafik ist der in Rastatt vorgesehene zeitliche Ablauf dargestellt. Weitere Informationen: Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Kundenbereichs 3.20 Steuern gerne zur Verfügung. ![]() |
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