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Allgemeinverfügung für den Landkreis RastattAllgemeinverfügung für Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten für den kleinen Grenzverkehr erlassen: (19. Februar 2021) Das Gesundheitsamt Rastatt hat eine neue Corona-Allgemeinverfügung für den Landkreis Rastatt erlassen. Sie regelt die Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten beim kleinen Grenzverkehr. Die Verfügung tritt ab dem 19. Februar 2021 in Kraft. Sie gilt allerdings nur, wenn die französische Grenzregion zu einem Hochinzidenzgebiet erklärt wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Maskenpflicht: (5. Februar 20201) Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur generellen Maskenpflicht in Innenstadtbereichen der Stadt Rastatt ist wegen des gesunkenen Corona-Inzidenzwertes im Landkreis Rastatt mit Wirkung ab dem 5. Februar automatisch außer Kraft getreten. Mehr Infos gibt´s hier. Weiterhin gelten jedoch die allgemeinen Bestimmungen zu Mund-Nasen-Bedeckungen der Corona-Verordnung des Landes. Hier ist für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorgeschrieben, dass eine Maske zu tragen ist in Fußgängerbereichen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Außerdem gilt eine Maskenpflicht auf Wochenmärkten. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. ![]() |
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