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Gemeinsame Unterstützung für Gastronomen: Ab sofort auf Antrag verlängerte Ausbewirtung möglich(24. Juli 2020) Gemeinsame Unterstützung für Gastronomen: Bis zum Ende der Sommerzeit am 25. Oktober können Gaststätten in Rastatt an allen Abenden von Montag bis einschließlich Samstag eine Außenbewirtung bis 23 Uhr anbieten. Darauf haben sich jetzt Frank Hildenbrand, erster Vorsitzender der Kreisstelle Rastatt des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), der städtische Wirtschaftsförderer Torsten von Appen und der städtische Kundenbereichsleiter Ordnungsangelegenheiten Christian Junger verständigt. Rastatter Gastronomiebetriebe, die die neue Regelung in Anspruch nehmen möchten, um mehr Kunden bedienen zu können, müssen lediglich einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach per E-Mail an ordnungsangelegenheiten@rastatt.de. Die Inanspruchnahme der neuen, deutlich erweiterten Regelung ist für die Gastronomen kostenfrei. Auch für den Antrag werden keine Verwaltungsgebühren erhoben. Bereits erteilte Erlaubnisse werden seitens der Verwaltung gebührenfrei angepasst. Für Sonntag gilt weiter die Standardregelung einer Öffnung bis 22 Uhr. ![]() |
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