(21. April 2020) Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt derzeit Kartierungen von Tieren und Pflanzen auf wenigen Stichprobenflächen in Rastatt und seinen Ortsteilen durch. Der Bearbeitungszeitraum, der ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen, erstreckt sich von April bis Ende November 2020.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt, teilt die LUBW mit. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs. Zudem wird der gebotene Mindestabstand eingehalten, sodass die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung der Corona-Verordnung eingehalten werden.