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Wohngeld![]() Was ist Wohngeld und wer erhält es? Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum. Es soll allen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst bewohnten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Wer ist zuständig? Wohngeldbehörde ist für die Bürgerinnen und Bürger in Rastatt die Stadtverwaltung, Fachbereich Jugend, Familie und Senioren Voraussetzungen: Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Wer hat keinen Anspruch (Wohngeldausschluss)? Empfängerinnen und Empfänger folgender Sozialleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Leistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden:
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im Rahmen dieser Sozialleistungen übernommen. Für Auszubildende und Studierende kommt ein Wohngeldanspruch in Betracht, wenn einem oder mehreren Haushaltsmitgliedern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. BAföG dem Grunde nach nicht zusteht. Verfahrensablauf Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde einen Antrag auf dem hierfür vorgesehenen amtlichen Vordruck persönlich oder per Post einreichen. Ein per E-Mail zugeschickter Antrag ist nur gültig, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Den Antrag können Sie während unserer Sprechzeiten (Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 Uhr bis 17 Uhr) persönlich abgeben. Während der Sprechzeiten können Sie sich auch beraten lassen und offene Fragen zur Antragstellung oder zu Ihrer Wohngeldberechtigung klären. Wohngeld wird grundsätzlich für zwölf Monate gewährt. Um nach dem Bewilligungszeitraum weiterhin Wohngeld zu erhalten, ist ein neuer Antrag erforderlich. Den sogenannten Weiterleistungsantrag können Sie frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Bitte beachten Sie, dass Wohngeld immer rückwirkend zum 01. des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, bewilligt wird. Ihrem Antrag fügen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie z.B. Mietvertrag, Nachweise über die monatlichen Belastungen für Ihr Eigenheim, Lohn- und Gehaltsabrechnungen bei. Beachten Sie, dass Sie während des Bezuges von Wohngeld alle Änderungen in den genannten Anspruchsvoraussetzungen, z.B. Miet- und Belastungsverringerungen, Einkommenserhöhungen, Änderungen in der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Umzug usw. mitteilen müssen. ![]() |
KontaktKundenbereich Planung und Verwaltung E-Mail: planung-und-verwaltung@rastatt.de Ihre Ansprechpartnerinnen: N.N. Öffnungszeiten:
Antragsunterlagen zum Download:Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) |