|
Virtuelle Poststelle der Stadt Rastatt: Sicher kommunizieren mit der StadtverwaltungDie Stadt Rastatt bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar und ohne weitere Infrastruktur verschlüsselt – und damit sicher – mit der Stadtverwaltung zu kommunizieren. Auch sensible Daten können auf diesem Weg an die Verwaltung übertragen und diese Daten vor unberechtigtem Einblick geschützt werden. (Sollten Signaturkarte und Lesegerät vorhanden sein, können Sie auf diesem Wege zusätzlich elektronisch signieren). E-Mails: Hinweis gemäß § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz Bei allen eingerichteten E-Mail-Adressen der Stadt Rastatt handelt es sich um keine Zugänge i.S. des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz, sondern sind lediglich für Zwecke formloser elektronischer Post eingerichtet. Aus diesem Grunde weist die Stadt Rastatt insbesondere nochmals darauf hin, dass es sich im Falle der Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen, wie z.B. Rechtsbehelfe, Widersprüche, Fristen, Anhörungen etc., nicht um Zugänge i.S. des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz handelt. Um eine etwaige Erklärung rechtswirksam werden zu lassen, bedarf es auch weiterhin (ausschließlich) der schriftlichen Form. Folgende Dateiformate können seitens der Stadt Rastatt gelesen werden •reine Textdateien (.txt) •Microsoft Word 2010 (.docx) •Microsoft Excel 2010 (.xlsx) •Microsoft Powerpoint 2010 (.pptx) •Adobe PDF (.pdf) •Bildformate JPG, JPEG, TIF, TIFF, GIF E-Mails mit älteren Office-Dateiformaten (.doc, .xls, .ppt u.a.) im Anhang werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen. ![]() |
KontaktStadt Rastatt
|