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Lärmaktionsplan für RastattRastatt hat einen Lärmaktionsplan. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. November 2017 der finalen Fassung des Lärmaktionsplans zugestimmt. Der Lärmaktionsplan listet auf, wo im Rastatter Straßenverkehr konkrete Maßnahmen zu ergreifen sind, um Lärm zu mindern. Abrufbar ist der Lärmaktionsplan hier: Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung im Lärmaktionsplan Der Lärmaktionsplan legt Prioritäten fest und unterteilt in kurzfristige Maßnahmen – diese sollten innerhalb der kommenden fünf Jahre umgesetzt werden – und mittelfristige Maßnahmen. Alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan überprüft beziehungsweise fortgeschrieben. Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn Lärm gesundheitsgefährdend zu werden droht. Bei der Überschreitung folgender Grenzwerte ist dies der Fall: tagsüber mehr als 70 dB(A) und nachts mehr als 60 dB(A). In Rastatt betrifft dies laut aktuellen Messungen des Ingenieurbüros tagsüber 559 Personen, nachts 699. Die Stadt sieht kurzfristig Handlungsbedarf an folgenden Straßen: Tempo 30 sowohl tags als auch nachts:
Nächtliches Tempo 30:
Nächtliches Tempo 50:
Mittelfristige Maßnahmen sind:
Zum Hintergrund: Im November 2015 hat der Gemeinderat beschlossen, gemäß der EU-Richtlinie 2002/497EG über Umgebungslärm einen Lärmaktionsplan für Rastatt aufstellen zu lassen. Im Mai 2016 wurde daraufhin das Karlsruher Ingenieursbüro Modus Consult beauftragt, Rastatts ersten Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Entwurf wurde schließlich am 22. Mai im Gemeinderat vorgestellt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig beteiligt: Am 30. Mai 2017 konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Planung bei einer Bürgerinformationsveranstaltung informieren und während der Offenlage von 23. Mai bis zum 26. Juni 2017 Stellung zum Entwurf nehmen. Der überarbeitete Entwurf wurde schließlich am 30. November erneut dem Gemeinderat vorgelegt. ![]() |
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