|
Förderung privater Maßnahmen in den städtebaulichen ErneuerungsgebietenInnerhalb der städtebaulichen Erneuerungsgebiete werden im Bewilligungszeitraum auch private Investitionen gefördert, und zwar nach den "Richtlinien der Stadt Rastatt zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungs- sowie privater Ordnungsmaßnahmen". Was wird gefördert?Die Stadt Rastatt fördert Modernisierungen und Ordnungsmaßnahmen innerhalb der städtebaulichen Erneuerungsgebiete. Fördervoraussetzungen
Förderfähige MaßnahmenModernisierungen Förderfähig sind Modernisierungen dann, wenn bauliche Mängel und Missstände beseitigt werden und sich der Gebrauchswert des Gebäudes durch die Erneuerungsmaßnahme nachhaltig erhöht. Je nach Gebäudezustand zählen hierzu folgende Maßnahmen:
Private Ordnungsmaßnahmen Förderfähige Ordnungsmaßnahmen können sein:
Was wird nicht gefördert?Nicht förderfähig sind unter anderem:
Wie wird gefördert?Neben einer Förderung mittels Zuschüssen ist bei Modernisierungsmaßnahmen die Möglichkeit steuerlicher Abschreibungen gegeben. Zuschüsse Modernisierungen:
Bei Kulturdenkmalen:
Private Ordnungsmaßnahmen:
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten In städtebaulichen Erneuerungsgebieten besteht die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung von Baukosten nach § 7h oder 10f Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt:
Steuerlich geltend gemacht werden können in der Regel die Baukosten abzüglich des Förderbetrages. Hierbei bestehen Ausnahmen, insoweit nicht alle förderfähigen Maßnahmen von der erhöhten steuerlichen Abschreibung erfasst werden (zum Beispiel Umnutzungen, Anbauten). Voraussetzung ist auch hier der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt vor Beginn der Maßnahme. Die Stadt stellt die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt aus, nimmt jedoch keine Rechtsberatung wahr. Was ist zu tun?
Kontakt und Beratung:
![]() |
Kontakt:Stadt Rastatt Beratung:LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Genehmigungen:Fachbereich Sicherheit und Ordnung Fragen zum Denkmalschutz:Untere Denkmalschutzbehörde |