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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rastatt![]() „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieses Grundrecht ist im Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetztes verankert. Seit 1999 erfährt der Gleichheitsgrundsatz durch die Verankerung im Amsterdamer Vertrag eine zusätzliche europäische Wertigkeit. Auf kommunaler Ebene setzt sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dafür ein, dass dieses verfassungsrechtliche Gebot auch beachtet und verwirklicht wird. Hierbei werden Benachteiligungen von Frauen oder auch Männern aufgezeigt, aber auch Lösungsmöglichkeiten entwickelt und darauf hingewirkt, dass in allen Lebensbereichen Chancengleichheit erfüllt wird. Petra Heinisch-Hildenbrand ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rastatt, und als Stabsstelle direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet. Sie arbeitet eng mit Frauengruppen vor Ort und der Region sowie mit der Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zusammen. Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt sie bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren. Sie ist bei Stellenbesetzungsverfahren involviert, initiiert Fortbildungsveranstaltungen und berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie vertritt den gleichstellungspolitischen Grundsatz in Arbeitskreisen und weist auf Unterschiede, ggf. bestehende Defizite hin und gibt Handlungsempfehlungen. Vielfach sind die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten außerhalb der Verwaltung. Auch hier ist sie Ansprechpartnerin unter anderem bei Fragen zu Vereinbarkeit von Beruf und Familien-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Existenzgründung, Frauenförderung im Erwerbsleben und in Führungspositionen, politische Teilhabe, Ehrenamt, geschlechtsspezifische Fortbildungen, Frauengesundheit, aber auch Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Wohnungssuche, Schulden, Sucht, Gewalt, Zwangsheirat, sexuelle Belästigung/ Misshandlung, Mobbing, Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Frauen – und Gleichstellungsbeauftragte
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rastatt weist auf folgende Angebote hin:Unterstützung für Frauen in Not: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt und nahm 2013 seine Arbeit auf. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de Um den Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen, trat am 1. Mai 2014 das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft. Damit verbesserte die Bundesregierung das Hilfsangebot für Schwangere in Notlagen und baute es aus. Mit dem Modell der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung. Seit dem 1. Mai 2014 können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt sie das Telefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten. Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen.de eine Beratungsstelle in der Nähe finden. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. ![]() |