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Sie haben etwas verloren? – Vielleicht finden Sie es bei uns wiederSuchen Sie online nach dem Gegenstand oder setzen Sie sich mit dem Bürgerbüro Rastatt in Verbindung. Möchten Sie einen verlorenen Gegenstand im Bürgerbüro abholen, müssen Sie folgende Angaben machen.
Bei Abholung der Fundsachen ist außerdem die üblich Gebühr sowie ggf. Finderlohn zu entrichten. Sie haben etwas gefunden?Dann sollten Sie die Fundsache schnellstmöglich dem Bürgerbüro melden bzw. abgeben. Wir benötigen von Ihnen
Fundtiere geben Sie im Tierheim ab. Meldet sich der Verlierer, steht Ihnen Finderlohn zu. Der beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € fünf Prozent des Wertes und vom Mehrwert drei Prozent (§ 971 BGB). ![]() |
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