Weniger Lärm durch Straßenverkehr: Dieses Ziel hat sich die Stadt Rastatt gesetzt. Der erstmals im Jahr 2017 aufgestellte Lärmaktionsplan dokumentiert den Handlungsbedarf. In den Jahren 2022 und 2025 wurde er unter Beteiligung der Öffentlichkeit aktualisiert. Der Lärmaktionsplan listet kurzfristig und mittelfristig erforderliche Maßnahmen auf. Überall dort, wo diese bereits umgesetzt wurden, konnte der Lärmpegel deutlich gesenkt werden.
Maßnahmen 2026
Umsetzungsbeginn Oktober 2026
22 Straßen und Streckenabschnitte
- Badener Straße (B3)
- Zwischen Einmündung Donaustraße und Einmündung Münchfeldstraße, Stadionstraße (Münchfeldstadion)
- Zwischen Kehler Straße und Einmündung Donaustraße
- Bahnhofstraße (B3)
- Zwischen Kreuzung Richard-Wagner-Ring/Gerwigstraße und Einmündung Steinmetzstraße
- Donaustraße
- Zwischen Illerstraße und Kreuzung Badener Straße
- Friedrichring
- Zwischen Julius-Wertheimer-Straße und Lützowerstraße
- Josefstraße
- Zwischen Kehler Straße und Karlstraße
- Karlstraße
- Zwischen Lützowerstraße und Kanalstraße
- Zwischen Kanalstraße und Ludwigring/Flößerbachweg
- Karlsruher Straße (B3)
- Zwischen Einmündung Biblisweg und Kreuzung Richard-Wagner-Ring/Gerwigstraße
- Kehler Straße (B3/B36)
- Zwischen Kreuzung Oberwaldstraße/Badener Straße und dem Hauptzollamt Karlsruhe
- Kehler Straße (B 36/L 75)
- Zwischen Kreuzung Oberwaldstraße/Badener Straße und dem Hauptzollamt Karlsruhe
- Leopoldring
- Zwischen Ottersdorfer Straße/Friedrichring und Kreuzung Kehler Straße
- Lützowerstraße
- Zwischen Einmündung Ludwigstraße und Einmündung Militärstraße
- Oberwaldstraße
- Ab Kreuzung Plittersdorfer Straße bis Einmündung Draisstraße
- Ottersdorfer Straße
- Ab Höhe Hausnummer 35 bis Einmündung Leopoldring
- Plittersdorfer Straße
- Zwischen Josef-Kilmarx-Straße und Kreuzung Wilhelm-Busch-Straße/Friedrichring
- Rauentaler Straße
- Zwischen Kreuzung Ludwigring und Einmündung Werkstraße
- Rheinauer Brücke
- Gesamter Brückenbereich zwischen Plittersdorfer Straße und Steinmauerner Straße
- Richard-Wagner-Ring
- Zwischen Rheinauer Brücke/Brufertstraße und Kreuzung Karlsruher Straße
- Wilhelm-Busch-Straße
- Ab Einmündung Siemensstraße bis Kreuzung Friedrichring/Plittersdorfer Straße
- Zaystraße
- Zwischen Kreuzung Carl-Schurz-Straße und Hausnummer 90
- Zur Leopoldfeste
- Zwischen Kreuzung Kehler Straße und Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße
- An der Ludwigfeste
- Einschließlich Teilbereich der Carl-Schurz-Straße bis Zaystraße
- Teilbereich der Zaystraße bis Einmündung Am Hasenwäldchen
- Bis Einmündung Bahnhofstraße
- Teilbereich des Ludwigrings bis Rauentaler Straße/Franzbrücke
Ortsteile
Niederbühl
- Baulandstraße (L 77)
- Zwischen Ortseingangs-/Ortsausgangsschild Niederbühl und Murgtalstraße/Hans-Thoma-Straße
- Hinweis: Die Ortstafel wird versetzt.
- Murgtalstraße
- Zwischen Lützowerstraße und Hans-Thoma-Straße
- Zwischen Am Bach und Hausnummer 89
Rauental
- Bischweierer Straße
- Zwischen Einmündung Josef-Bechtold-Straße und Einmündung Am Hang
- Hauptstraße
- Zwischen Einfahrt P+M Rastatt-Nord und Einmündung Am Schäferrain
Ottersdorf
- Rheinstraße
- Zwischen Ortseingang und Wilhelmstraße
- Wilhelmstraße
- Zwischen Ortsverwaltung in der Friedrichstraße und Rheinstraße
Plittersdorf
- Blumenstraße
- Zwischen Fährstraße und Einmündung Beim Friedhof
- Fährstraße
- Zwischen Einmündung Bühlstraße und Riedstraße
- Zwischen Einmündung Blumenstraße und Hausnummer 4
- Riedstraße
- Zwischen Hausnummer 24/Einmündung Am Altrhein und Lammstraße
Wintersdorf
- Dorfstraße
- Zwischen Einmündung Aalstraße und Hausnummer 68
Weitere Straßen mit Erweiterung der Tempo-30-Regelung
- Buchenstraße
- Bereits bestehende Tempo-30-Regelung bis zur Einmündung Lindenstraße wird im Rahmen eines Lückenschlusses bis zur Einmündung Akazienstraße erweitert
- Plittersdorfer Straße
- Tempo-30-Regelung bis zur Einmündung Josef-Kilmarx-Straße wird bis zur Einmündung Akazienstraße erweitert.
Wie kam es zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes?
Die Lärmaktionsplanung geht zurück auf die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f
BImSchG) und in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder zumindest zu mindern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie häufig muss der Plan aktualisiert werden?
Wie werden die Lärmwerte ermittelt?
Entgegen landläufiger Meinung wird der Umgebungslärm nicht mit einem Messgerät erfasst, sondern berechnet. Dafür werden unter anderem Daten aus Verkehrszählungen genutzt. Die Bebauung entlang der Straße und deren Fahrbahnbeschaffenheit fließen ebenfalls in die Betrachtung ein. Auch die Frage, ob die Straße bergauf oder bergab führt, spielt eine Rolle.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Lärm an Straßen zu verringern?
Ist ein Tempolimit immer das Mittel der Wahl?
Bei einer solchen Maßnahme müssen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße beispielsweise lässt sich häufig nicht auf Tempo 30 beschränken. Zum Beispiel deshalb, weil sie eine überregionale Bedeutung hat oder den Verkehr ganz bewusst bündeln soll, damit andere Straßen nicht durch eine Verkehrsverlagerung belastet werden.
Ist Flüsterasphalt eine Alternative zu einem Tempolimit?
Bauliche Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Belastung von Anwohnern durch Verkehrslärm zu verringern. Neben dem Aufbringen von offenporigem Asphalt können Straßen auch verschmälert oder verkehrsberuhigend umgestaltet werden. Das Aufstellen von Schallschutzwänden und der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohngebäuden sind weitere Möglichkeiten. Deren Fassaden lassen sich darüber hinaus mit lärmmindernden Materialien ausstatten. Und auch bei der Planung von Neubaugebieten kann man durch eine schalltechnisch sinnvolle Gliederung und Orientierung der zu errichtenden Gebäude dafür sorgen, dass dort möglichst wenig Lärm entsteht.
Maßnahmen
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Lützowerstraße zwischen Ludwigstraße und Kehler Straße.
- Kehler Straße zwischen Lützowerstraße und Ritterstraße.
- Kapellenstraße zwischen Murgstraße und SchlossGalerie.
- Bahnhofstraße zwischen SchlossGalerie und Steinmetzstraße (Bahnhof).
- Murgtalstraße zwischen Hans-Thoma-Straße und Am Bach (Niederbühl).
- Carl-Schurz-Straße zwischen Hindenburgbrücke und Zaystraße.
- Karlstraße zwischen Ludwigstraße und Ludwigring.
- Kehler Straße zwischen Ritterstraße und Murgstraße.
- Rauentaler Straße zwischen Werkstraße und verlängerter Hohlohstraße.
- Riedstraße zwischen Fährstraße und Lammstraße (Plittersdorf).
- Friedrichstraße zwischen Wilhelmstraße (Ortsverwaltung) und Waldstraße (Ottersdorf).
- Rastatt L75 zwischen Badener Straße und Hauptzollamt.
- Wilhelmstraße zwischen Kita am Ortseingang (Kita) und Ortsverwaltung in der Friedrichstraße (Ottersdorf).
- Plittersdorfer Straße zwischen Rheinauer Brücke und Oberwaldstraße.
- Richard-Wagner-Ring zwischen Karlsruher Straße und Rheinauer Brücke.
- Murgtalstraße (L77) zwischen Am Bach und Ortsausgang (Niederbühl).
- Wilhelmstraße (L78a) zwischen Ortsverwaltung in der Friedrichstraße und Rheinstraße (Ottersdorf).
- Rheinstraße (L78a) zwischen Wilhelmstraße und nördlichem Ortsausgang (Ottersdorf).
- Fährstraße zwischen Blumenstraße und Seefeldstraße (Plittersdorf).
- Ottersdorfer Straße (K3769) zwischen Friedrichring (L77) und Augusta-Sibylla-Schule.
- Badener Straße (Münchfeld/Siedlung) zwischen Kehler Straße (L75) und Kreuzung Stadionstraße/Münchfeldstraße.
Tempo 50 nachts:
- Nordwestumgehung (L77a) zwischen Amand-Goegg-Straße und Konrad-Adenauer-Brücke.
- L77a zwischen Plittersdorfer Straße und Amand-Goegg-Straße.
Lärmmindernder Fahrbahnbelag
- L77a zwischen Wilhelm-Busch Straße und Konrad-Adenauer-Brücke. Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag und Sanierung der Brücken-Dehnfugen.
- Oberwaldstraße: ab Kreuzung Plittersdorfer Straße bis Einmündung Buchenstraße
- L 77 Leopoldring: ab Einmündung Friedrichring bis Kreuzung Kehler Straße
- Röttererbergstraße: zwischen Sporthalle Hans-Thoma-Schule und Kreuzung Richard-Wagner-Ring
- B 3 Badener Straße: zwischen Kreuzung Südring und Münchfeldstadion
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Downloads
- Lärmaktionsplan Endbericht (PDF) (2 MB)
- Lärmaktionsplan Sammelmappe (PDF) (28 MB)
- Lärmaktionsplan Steckbriefe (PDF) (8,5 MB)


