Am 27.11.2011: Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz


Am Sonntag, 27. November 2011, wird in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung über das „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21 - Kündigungsgesetz)“ durchgeführt.

Dabei wird den Stimmberechtigten folgende Frage gestellt: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)’ zu?“

Diese Frage kann von den Stimmberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Hier ein Muster des amtlichen Stimmzettels für den Stimmkreis Landkreis Rastatt. Weitere Informationen zur Volksabstimmung, insbesondere über die Bedeutung der „Ja“- bzw. „Nein“-Stimme, finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung oder auf der Seite des Innenministeriums.

Stimmlokale:

Stimmberechtigte, die in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 06. November 2011 eine Stimmbenachrichtigung zugesandt. Auf dieser ist angegeben, in welchem Stimmlokal der Stimmberechtigte am Tag der Abstimmung zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr seine Stimme abgeben kann. Im Vergleich zu der Landtagswahl 2011 hat sich die Einteilung der Stimmbezirke nicht geändert. Lediglich in Niederbühl wurde das Stimmlokal des Stimmbezirks 009-01 von der Ortsverwaltung in die Grund- und Hauptschule verlegt.

Barrierefreie Stimmlokale:

Aufgrund der Veränderung in Niederbühl sowie von baulichen Veränderungen an der Carl-Schurz-Schule sind in Rastatt nun folgende Stimmlokale barrierefrei zugänglich, d.h. für Rollstuhlfahrer geeignet: 003-01 bis 003-04 (jeweils Tulla-Gymnasium, Danziger Str. 1), 006-01 bis 006-03 (jeweils Carl-Schurz-Schule, Sandweierer Straße 1), 007-01 bis 007-03 (jeweils Augusta-Sibylla-Schule, Westring 20), 009-01 (Grund- und Hauptschule Niederbühl, Laurentiusstr. 8), 010-02 (Grundschule Ottersdorf, Wilhelmstr. 19), 010-03 (Katholisches Gemeindehaus in Ottersdorf, Nordstr. 2) sowie 011-02 (Altrheinhalle Plittersdorf, Riedstr. 26).

Stimmberechtigte, die einen barrierefreien Zugang zum Stimmlokal benötigen und deren Stimmbezirk vorstehend nicht genannt ist, können einen Stimmschein beantragen und mit diesem in einem der vorgenannten Stimmlokale oder per Briefabstimmung wählen.

Briefabstimmung:

Neben der Urnenabstimmung besteht auch bei der Volksabstimmung die Möglichkeit, an der Abstimmung per Briefabstimmung teilzunehmen. Wer hiervon Gebrauch machen möchte, kann die hierfür erforderlichen Unterlagen beim Kundenbereich Bürgerbüro, Herrenstraße 15, bzw. den Ortsverwaltungen anfordern.

Die Stadt Rastatt bietet zudem die Möglichkeit, die Briefabstimmungsunterlagen per Internet zu beantragen. Sie werden anschließend per Post zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Erteilung von Briefabstimmungsunterlagen zwar ab sofort gestellt werden können, die Unterlagen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht vor dem 07. November 2011 ausgegeben bzw. verschickt werden dürfen.

Anträge müssen bis spätestens Freitag, 25. November 2011 um 18:00 Uhr eingehen. Sie werden in den Ortsverwaltungen sowie im Bürgerbüro während der üblichen Öffnungszeiten angenommen. Darüber hinaus hat das Bürgerbüro für die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen am Freitag, 25. November 2011 bis 18.00 Uhr geöffnet.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Antrag noch am Samstag vor der Abstimmung bis 12 Uhr und am Tag der Abstimmung bis 15 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Die Voraussetzungen sollten vorher mit dem Bürgerbüro telefonisch (Tel.: 07222/972-7113 oder -7117) abgeklärt werden. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros sind am 26. November 2011 ab 9.00 Uhr und am Tag der Abstimmung ab 08.00 Uhr erreichbar.

Die Briefabstimmungsunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 27. November 2011, 18 Uhr, bei der Stadt Rastatt, Marktplatz 1 (Historisches Rathaus), eingegangen sein. Personen, die mittels Briefabstimmungsunterlagen an der Abstimmung teilnehmen, haben dabei selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Briefabstimmungsunterlagen rechtzeitig dort vorliegen. In den Stimmlokalen werden keine Abstimmungsbriefe entgegengenommen.

Stimmschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Volksabstimmung bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt.

Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD im so genannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Die Schablone und die DAISY-CD sind kostenlos und bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 01805/666456 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min) erhältlich.

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