Die Stadt Rastatt wird Sie bei künftigen Wahlen auf ihren Internetseiten über alles Wissenswertes rund um die Wahlen informieren.
Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen geben den Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland die Gelegenheit, unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen. Im Artikel 26 Absatz 3 der baden-württembergischen Landesverfassung heißt es: "Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht."
Wahlen haben in unserer Demokratie folgende Funktionen:
- Auswahl und Legitimation politisch Handelnder
- Auswahl zwischen unterschiedlichen Handlungsprogrammen
- Repräsentation von Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung
- Kontrolle der politisch Handelnden durch den Wähler
- Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politischen Gemeinwillens.
Das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht (Artikel 38 Grundgesetz) wird als Grundvoraussetzung jeder Demokratie angesehen:
- allgemein: Alle Bürger wählen, nicht nur bestimmte Personengruppen, Stände, Klassen oder Schichten.
- unmittelbar: Die Wähler bestimmen direkt über den Stimmzettel, wer in das Parlament einzieht.
- frei: Der Wähler muss seine Wahlentscheidung ohne staatliche oder private Beeinflussung ausüben können.
- gleich: Alle Stimmen haben den gleichen Wert. Jeder Kandidat, jede Partei hat die gleichen Chancen.
- geheim: Jeder hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit bei der Stimmabgabe.