Stadt Rastatt

Wahlergebnisse in Bund, Land und Stadt


Die Stadt Rastatt wird Sie bei künftigen Wahlen auf ihren Internetseiten über alles Wissenswertes rund um die Wahlen informieren.

Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen geben den Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland die Gelegenheit, unmittelbar auf die politischen Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen. Im Artikel 26 Absatz 3 der baden-württembergischen Landesverfassung heißt es: "Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht."

Wahlen haben in unserer Demokratie folgende Funktionen:

  • Auswahl und Legitimation politisch Handelnder
  • Auswahl zwischen unterschiedlichen Handlungsprogrammen
  • Repräsentation von Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung
  • Kontrolle der politisch Handelnden durch den Wähler
  • Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politischen Gemeinwillens.

 

Das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht (Artikel 38 Grundgesetz) wird als Grundvoraussetzung jeder Demokratie angesehen:

  • allgemein: Alle Bürger wählen, nicht nur bestimmte Personengruppen, Stände, Klassen oder Schichten.
  • unmittelbar: Die Wähler bestimmen direkt über den Stimmzettel, wer in das Parlament einzieht.
  • frei: Der Wähler muss seine Wahlentscheidung ohne staatliche oder private Beeinflussung ausüben können.
  • gleich: Alle Stimmen haben den gleichen Wert. Jeder Kandidat, jede Partei hat die gleichen Chancen.
  • geheim: Jeder hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit bei der Stimmabgabe.